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Außenhandel mit SAP GTS – Der Leitfaden für Anwender
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Im internationalen Handel sind Transparenz und Rechtssicherheit oberstes Gebot. Dieser Leitfaden zeigt dem SAP-Einsteiger, wie er mit SAP GTS die besonderen Bedingungen des Außenhandels richtig und sicher abbildet. Die Autorin beschreibt zentrale Szenarien rund um Import- und Exportprozesse und gibt mithilfe zahlreicher Screenshots aus dem SAP-System einen ersten Einblick, wie diese in SAP GTS umgesetzt werden. Dabei fokussiert sie insbesondere auf die länder-, personen- und produktbezogene Kontrollen, vermittelt aber auch Basiswissen zu Warentarifnummern, Güterlisten u. v. m.
Die Vorschriften im Außenwirtschaftsrecht befinden sich permanent im Wandel und werden zudem immer komplexer. Lassen Sie sich anhand praxisnaher Beispiele aus den Datenbanken der Zollverwaltung sowie des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle durch diesen Dschungel potenzieller Fallstricke führen.
- Grundlegende zoll- und außenwirtschaftliche Kenntnisse
- Ausfuhrkontrolle mit dem Compliance Management
- Embargo- und Sanktionslistenprüfung
- Produktbezogene Prüfung mittels »Gesetzlicher Kontrolle«
Ejemplo de lectura
1.8 Weitere Stammdaten in GTS
Neben dem als Standard in Abschnitt 1.2 beschriebenen zweistufigen Normalverfahren gibt es Vereinfachungen bei der Ausfuhr, die Wege ersparen, die Prozesse im Betrieb beschleunigen und somit die Flexibilität erhöhen können.
Um diese nutzen zu können, benötigt ein Unternehmen entsprechende Bewilligungen und Sicherheiten. Diese werden im GTS-System ebenfalls in Form von Stammdaten hinterlegt und als solche verwaltet. Wird ein entsprechend gekennzeichneter Ausfuhrprozess angestoßen, zieht GTS die notwendigen Daten und weist diese je nach Customizing-Einstellungen automatisch zu. Es ist auch möglich, die notwendigen Schritte manuell zu tätigen.
Die für Vereinfachungen benötigten Stammdaten werden im GTS-System im Customs Management gepflegt. Abbildung 1.16 zeigt eine Übersicht der Optionen.
Abbildung 1.16: Stammdaten Bewilligungen/Sicherheiten
Je nach Geschäftsumfeld kann ein Unternehmen über unterschiedliche Bewilligungsverfahren verfügen. Mit diesen Bewilligungen können bei der Zollverwaltung zu hinterlegende Sicherheiten einhergehen. So müssen beispielsweise für Zolllager Sicherheiten in Höhe der Importabgaben hinterlegt werden. Hierfür ermittelt die Zollverwaltung Durchschnittswerte für bestimmte Zeiträume.
Bewilligungen in GTS
Verfügt ein Unternehmen über eine Bewilligung z.B. zu einem vereinfachten Ausfuhrverfahren, muss diese gepflegt und gültig sein. Eine abgelaufene Bewilligung können Sie keinem Ausfuhrverfahren zuordnen.
2 Gliederung von GTS
Bereits zu Beginn von Kapitel 1 wurde kurz auf die Gliederung von GTS eingegangen. Jetzt möchte ich Ihnen die Teilbausteine detaillierter vorstellen und die Wechselwirkung dieser Bereiche verdeutlichen.
Die vier in Abbildung 1.13 gezeigten Bausteine
- Compliance Management,
- Customs Management,
- Risk Management und
- Electronic Compliance Reporting
können unabhängig voneinander aktiviert werden. Dies liegt darin begründet, dass nicht jedes Unternehmen alle Bausteine mit den gesamten Unterfunktionen tatsächlich benötigt.
Im Compliance Management sind die Embargoprüfung, die Sanktionslistenprüfung sowie die produktbezogene Prüfung untergebracht. Sämtliche kontrollrelevanten Vorgänge können hier geprüft, angezeigt oder freigegeben werden.
Im Customs Management sind die Zoll- und Versandverfahren verankert. Zu den Zollverfahren zählen unter anderem die Ausfuhranmeldung, die Überlassung zum freien Verkehr oder auch die Zolllageranmeldung, um nur einige Beispiele zu nennen. Im Bereich der Versandverfahren ist das New Computerised Transit System (NCTS) angesiedelt. Hier werden die Versandbegleitdokumente T1 oder T2, T2LF oder das Carnet TIR erstellt, verwaltet und/oder beendet.
Das Risk Management soll das finanzielle Risiko im Außenhandel kontrollierbar machen. Hierzu zählen die Präferenzkalkulation mit der dazugehörigen Verwaltung der Lieferantenerklärungen, die Akkreditivabwicklung sowie die Beantragung einer möglichen Ausfuhrerstattung bei den sogenannten Marktordnungswaren.
Damit die einzelnen Fachbereiche reibungslos funktionieren, müssen übergreifende Daten in das GTS-System eingegeben werden. Das wiederum bedeutet, dass die Daten für die unterschiedlichen Funktionen zur Verfügung gestellt werden müssen.
Für den Bereich der Ausfuhrabwicklung ist es notwendig, folgende Schritte umzusetzen:
Schritt 1: Jedes Produkt muss zunächst in GTS tarifiert und für die Ausfuhrkontrolle klassifiziert werden. Ohne diese Einordnung ist ein Durchführen der Ausfuhrkontrolle nicht möglich. Im Kapitel 6 wird darauf im Detail eingegangen.
Schritt 2: Der Anwender legt beispielsweise ein Angebot oder einen Auftrag im Vorsystem an und löst mit Abspeichern des Beleges die Kontrollprozesse in GTS aus.
Schritt 3: Ist die Ausfuhrkontrolle fertig durchlaufen und die Ausfuhr von GTS freigegeben, erfolgt die Erstellung der Zollanmeldung inklusive Datenübertragung an die zuständigen Zollstellen.
Die Tarifierung wird im Bereich der Zollabwicklung vorgenommen, eine eventuell notwendige Pflege einer Ausfuhrgenehmigung im Compliance Management. Soll nun für ein und dieselbe Sendung auch eine Präferenzkalkulation durchgeführt werden, müssen Stücklisten und Präferenzregeln im Risk Management gepflegt sein.
Wie Sie sehen, gibt es viele übergreifende Informationen, die im Customizing und direkt in den Stammdaten den einzelnen Teilbereichen zugeordnet werden müssen. Nachfolgende Abbildungen sollen dies verdeutlichen.
Die in GTS eingegebenen Daten stehen somit untereinander im Zusammenhang und können von unterschiedlichen Einstiegspunkten aus aufgerufen werden, wie in Abbildung 2.1 verdeutlicht.
Abbildung 2.1: Chronologischer Ablauf der Außenhandelsprozesse
Clasificaciones
T. Schmid
30.06.2023
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